Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
mit Stimmrecht:
a) die Schulleiterin oder der Schulleiter,
b) die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
c) so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
d) die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
e) die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,
g) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,
h) in Gesamtkonferenzen mit
- mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
- 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
- 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
- 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
- bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
beratend:
a) die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
c) je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.
Leitung
Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.
Sitzungshäufigkeit
2x im Schuljahr
Auftrag
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Themen / Beschlüsse
Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.
Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.
Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat.
Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.
Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:
Der Schulvorstand hat
Dabei beträgt die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte die Hälfte und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler jeweils ein Viertel der Mitglieder nach Satz 1. 3Die Anzahl der Lehrkräfte nach Satz 1 richtet sich danach, wie viele vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den an der Schule von allen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen. 4Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf ja oder nein lautenden Stimmen. 5Hat eine Schule weniger als vier Lehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstands wahr.
8 Lehrkräfte einschließlich Schulleiterin
4 Elternvertreter
4 Schülervertreter
Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte nach Absatz 1 sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und die übrigen durch die Gesamtkonferenz bestimmten Lehrkräfteoder pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es werden gewählt die Vertreterinnen und Vertreter
Für die Personen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 sind auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. 3Die Vertreterinnen und Vertreter nach Satz 1 werden für ein Schuljahr oder für zwei Schuljahre gewählt. 4Für die Personen nach Satz 1 Nr. 1 gilt § 91 Abs. 1 und 3 bis 5 und für die Personen nach Satz 1 Nr. 2 gilt § 75 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. 2Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.
Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen.
Beteiligung des Schulträgers
Leitung
Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.
Sitzungshäufigkeit
2x im Jahr
Themen / Beschlüsse
Der Schulvorstand entscheidet über
a) Die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen
b) die Durchführung von Projektwochen
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Liebe Eltern,
Elternarbeit an der IGS ist ausdrücklich erwünscht!
Informierte Eltern, die in der Schule mitwirken, erfahren mehr, verstehen das System der Integrierten Gesamtschule und können ihre Kinder bei der Bewältigung des Schulalltags besser unterstützen.
Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit, denn wir brauchen Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, um gute und erfolgreiche Elternarbeit zu leisten.
Sie haben bei uns die Möglichkeit in verschiedenen Gremien mitzuarbeiten, die wir Ihnen auf diesen Seiten vorstellen werden.
Da die IGS Lüneburg noch eine recht junge Schule ist, können Sie sich aktiv mit dem Kollegium und der Schulleitung an der Weiterentwicklung der Schule beteiligen.
Das SER-Vorstandsteam Meike Basting.-Neumann und Claudia Schievelbein als Vorsitzende und einer/m Vertreter/in aus jedem Jahrgang der IGS.
Kontakt unter: schulelternrat@igs-lueneburg.de